Allgemeine Geschäftsbedingungen SOUND 'N' TOURS - Dienstleistungen

1. Allgemeines

Für diesen Vertrag gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen.

Sollte eine der Regelungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

2. Preise

Für Preise gilt im Regelfall die Preisliste. Der endgültige Preis richtet sich, auch bei Sonderkonditionen, nach der Vereinbarung im Vertrag.

Alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstleistungsangebots entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Hierzu zählen neben den Kosten von An- und Rückfahrt, Beköstigung und Unterbringung des Auftragnehmers sowie ggf. seiner Mitarbeiter alle anfallenden Gebühren / Abgaben sowie alle Bußgelder / Strafen für die der Auftragnehmer in Anspruch genommen wird und die nicht durch sein Verschulden verursacht worden sind.

Die Bezahlung erfolgt in der Regel sofort nach Beendigung der Dienstleistung in bar gegen Quittung oder bei vorheriger Vereinbarung gegen Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bei einer Beschäftigung, die über mehrere Tage besteht, ist der laut Vertrag vereinbarte Tagessatz täglich am Ende des Tages an den Auftragnehmer zu entrichten, solange keine Sondervereinbarung getroffen wurde. Dauert diese Beschäftigung für mehr als vier Kalenderwochen an, so wird eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte der vereinbarten Gesamtsumme fällig.

Verstösst der Auftraggeber gegen eine dieser Regelungen, ist es dem Auftragnehmer unbenommen, die vertraglich festgesetzte Beschäftigung fristlos zu kündigen und ohne Abmahnung zu beenden

3. Abbestellungen

Schriftliche Bestellungen gelten als verbindlich. Abbestellungen müssen schriftlich bis zu einundzwanzig Tagen vor Auftragsdurchführung erfolgen.

Bei Abbestellungen innerhalb von einundzwanzig Tagen vor Auftragstermin werden zwei Drittel des Vertragspreises berechnet, es sei denn der Auftragnehmer kann eine vergleichbare Beschäftigung in diesem Zeitraum annehmen.
Bei Abbestellungen die früher als einundzwanzig Tage vor Dienstleistungstermin erfolgen, wird eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 50,- € fällig.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.

4. Kündigungsrecht

Der Auftragnehmer kann den Vertrag vorzeitig und ohne Frist beenden, wenn der Auftraggeber, seine Angestellten oder Dritte, für die der Auftraggeber einzustehen hat, sich vertragswidrig verhält ( siehe Ziffer 2 ), wenn es während der Mietzeit zu nicht klärbaren Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Verursachung nicht unbedeutender Schäden, Unterbringung oder Beköstigung kommt oder das Verhalten des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Dritter, für die der Auftraggeber einzustehen hat, gegenüber dem Auftragnehmer für diesen nicht mehr tragbar ist (Vandalismus/Straftaten, asoziales Verhalten gegenüber dem Auftragnehmer, usw.). Dies gilt auch bei nicht geleisteten Zahlungen ( siehe Ziffer 2 ). In sämtlichen vorgenannten Fällen bedarf es für die Kündigung keiner vorherigen Abmahnung, sie hat jedoch schriftlich zu erfolgen. Bei Eintritt eines solchen Falles und der vorzeitigen Beendigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die volle im Vertrag vereinbarte Summe zu zahlen.

5. Versicherungen / Haftung

Die Firma SOUND ´N´ TOURS verfügt über eine betriebliche Haftpflichtversicherung.

Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Ersatzleistungen im Falle eines Dienstausfalles durch Krankheit, Unfall o.ä. nachvollziehbaren Gründen.

6. Gerichtsstand

Es wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.